HomeBlogAdministration - ArbeitstechnikMitarbeiter ist Quellensteuer-pflichtig – ordentliche Veranlagung

Mitarbeiter ist Quellensteuer-pflichtig – ordentliche Veranlagung

Quellensteuerpflichtige Person

Hamad ist vor einiger Zeit in die Schweiz eingewandert. Er arbeitet er nun als Tellerwäscher in einem Restaurant, wo er jeden Tag hart arbeitet, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Er lebt in einer bescheidenen Wohnung, die er sich mit einigen anderen Einwanderern teilt. Die Miete ist hoch, und Hamad muss sparsam leben, um seine Rechnungen bezahlen zu können.
Regelmässig überweist er Geld an seine Kinder, welche bei seinen Grosseltern im Ausland wohnen.
Die Personalabteilung seines Arbeitgebers hat den Quellensteuersatz für ihn festgelegt. Die Quellensteuer wird bei jeder Lohnabrechnung von seinem Lohn abgezogen.

Möglicherweise ist dieser Betrag zu hoch. Bezahlt Hamad Unterhalt für seine Kinder, ist dieser Unterhalt in einer ordentlichen Besteuerung abzugsfähig (d.h. Unterhaltszahlungen reduzieren das steuerpflichtige Einkommen). Dank meiner Hilfe kann er bei der Steuerbehörde einen ordentliche Veranlagung verlangen und so die Unterhaltszahlungen geltend machen. Die Steuerbehörde wird ihm den zu viel bezahlten Steuerbetrag zurückerstatten.

Hast du Fragen zu Bruttolohn, AHV-Pflichtigem Lohn, Lohndeklarationen?
Hast du weitere Fragen zur Lohnbuchhaltung, suchst du eine professionelle Lohnbuchhaltungs-Software?

Ich beantworte gerne deine Fragen zur Steuererklärung, zur Buchhaltung und weiteren Finanzthemen rund um dein Business.

Susanna Keller

unterstütze Sie gerne bei Ihrer Selbständigkeit

Jetzt kontaktieren: