
Laura hat vor zwölf Wochen eine Tochter zur Welt gebracht. Sie möchte Yara gerne ihrer Mutter Helen zur Betreuung überlassen, denn sie muss nun wieder zur Arbeit gehen. Helen soll das aber nicht gratis tun und Schwarzarbeit lehnen beide ab. Sie beschliessen Quellensteuer abzuziehen, dann müsse sich Helen bei der jährlichen Steuererklärung nicht mehr darum kümmern.
Hier wird das sogenannte vereinfachte Verfahren angewendet, bei welchem die AHV-Ausgleichskasse die Lohnbeiträge und die Quellensteuer direkt vom Lohn abzieht. Der Steuersatz ist tief gewählt, sodass dieses Verfahren für Helen vorteilhaft ist. Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls korrekt abgerechnet. Helen muss dieses Einkommen in ihrer Steuererklärung nicht deklarieren, denn es ist bereits versteuert.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich: Ich finde für Sie einen praktikablen Weg, damit Sie mehr Klarheit und Sicherheit haben
Susanna Keller

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