HomeBlogAdministration - ArbeitstechnikSusanna’s Praxistipps – was gehört in die Bilanz

Susanna’s Praxistipps – was gehört in die Bilanz

Christina ist inzwischen sehr gut im Kontieren ihrer Ausgaben. Der wichtigste Grundsatz dabei ist, etwas immer gleich zu machen. Die Telefoniekosten und die Portokosten verbucht sie beispielsweise immer auf dem Konto „Telefonie und Porto“.

Bei Kauf eines Computer oder eines neuen Druckers, wird sie jedoch unsicher. «Ich kann den Drucker nächstes Jahr auch noch verwenden und auch der Computer läuft hoffentlich mehrere Jahre, ebenso das Mobiltelefon», sagt sie zu mir. Du hast mir erklärt, dass in die Bilanz muss, was ich mehrere Jahre verwenden kann.

Cristina hat recht, in die Bilanz gehört, was mehrere Jahre verwendet werden kann.

In die Bilanz buchen ab einem bestimmten Betrag – Aktivierungsgrenze

Beim Erwerb eines Druckes / Computers hat Cristina etwas eingekauft, dass erfahrungsgemäss mehrere Jahre verwendbar sein sollte. Hier arbeiten wir mit der Aktivierungsgrenze. Bei Anschaffungen von weniger als CHF 2’000 je Einkauf, empfehle ich daher direkt in die Erfolgsrechnung zu buchen (Direktabschreibung). Die Aktivierungsgrenze beträgt in diesem Fall somit CHF 2’000. Zu beachten sind dabei die kantonalen Vorschriften zur den steuerlich zulässigen Abschreibungen.

Ich vermeide es, wenn möglich solche Anschaffungen auf einem Bilanzkonto zu buchen. Drucker und Computer haben je länger je mehr die Eigenschaften von Verbrauchsmaterial erhalten. Oftmals sind sie nach zwei Jahren und einem Tag defekt und man muss sie wieder ersetzen.

Wenn sie grössere Anschaffungen machen muss, wie beispielsweise die Ersteinrichtung ihres Büros, muss sie diesen Kauf auf einem Bilanzkonto verbuchen und über die folgenden Jahre abschreiben.

Abschreibung – was sind Abschreibungen

Mit der Abschreibung verteilt Christina die Anschaffungskosten für die Erstausrüstung ihres Büros auf die nächsten Jahre. Ich empfehle den Abschreibungsbetrag jährlich mit dem gleichen Betrag zu buchen (lineare Methode).

Auf dem KMU-Portal des Bundes gibt es dazu eine Abschreibungstabelle. Diese Tabelle gilt für die degressive Methode. Für die lineare Methode sind die Abschreibungssätze zu halbieren.

Untenstehend findest du unter dem Namen: «Einfacher_Kontenrahmen_Dienstleisterin» eine Kontierungsanleitung zum Herunterladen Susanna’s Give Aways.

Sehr gerne bin ich dir beim Einrichten der Buchhaltung behilflich und unterstütze dich dabei, dass du in deiner Buchhaltung möglichst viel selbst erledigen kannst.

Susanna Keller

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