Bei unserem letzten Businesslunch verkündete mir Franziska: „Ich habe meine Arbeit verloren. Trotz meiner hohen Fachkompetenz und meinem überdurchschnittlichen Einsatz für die Firma, hat man mir gekündigt.“ Im Konzernsitz in den USA hat man erfahren, wie einfach es für Firmen in der Schweiz ist, sich von langjährigen Mitarbeitenden zu trennen. „Ich erhielt die Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.“ Zum ersten Mal in ihrer erfolgreichen beruflichen Laufbahn, meldet sich Franziska beim RAV an. Eine Geschichte wie hunderte andere, dachte ich, begann zu recherchieren und wurde fündig.
Massnahme für ältere Arbeitslosen in der beruflichen Vorsorge (Art. 47a BVG), gültig ab 01.01.2021.
Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 152
Eine versicherte Person, die nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Stelle verliert, scheidet heute (vor 01.01.2021) automatisch aus der Pensionskasse aus und muss ihr Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Freizügigkeitsstiftungen zahlen bei der Pensionierung in der Regel keine Renten, sondern lediglich das Kapital aus.
Mit der EL-Reform kann diese Person ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung unterstellt bleiben. Sie hat die gleichen Rechte wie die anderen Versicherten (Verzinsung, Umwandlungssatz, Rente).
Franziska muss sich so rasch als möglich bei ihrem Arbeitgeber melden und mitteilen, dass sie bei der bisherigen Pensionskasse bleiben will.
Susanna Keller
Du findest unter dem Stichwort „Franziska“ einige Blogs auf meiner Webseite. Gerne verweise ich auch auf SAVE 50 plus.

Meine Lösungen:
Kompetent, effizient und praxiserprobt:
- Schulung in der Buchhaltung
- Jahresabschluss & Steuern
- Hilfe beim Jahresabschluss
- Lohnausweis und Lohnabrechnung
- Budget erstellen
- Firmengründung und Versicherung
- Arbeitstechnik in der Buchhaltung
- MWST-Anmeldung
Ich biete fachliche Beratung an, so wie Sie sie brauchen.
Meine Dienstleistungen finden Sie im Überblick über folgenden
Link: https://kellerfinance.ch/angebot/