HomeBlogAdministration - ArbeitstechnikFranziska sucht neue Wege – Personalverleih – Payrolling (1 und 2)

Franziska sucht neue Wege – Personalverleih – Payrolling (1 und 2)

Franziska ist vor kurzem stellensuchend geworden und ist verunsichert wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitnehmende über 50. Ihre Tätigkeit als Kundenberaterin bei einer Bank wurde ihr kürzlich wegen einer Reorganisation gekündigt.

Die Regionale Arbeitsvermittlung RAV hat eine Rahmenfrist eröffnet und ihr Anspruch auf Versicherungsleistungen wurde bestätigt.

Die Vorstellung, während zweier Jahre stellensuchend zu sein und vielleicht am Ende dann doch keine Anstellung zu finden, ängstigt sie. Sie möchte sich eine neue berufliche Zukunft aufbauen. Das Wort «ausgesteuert» hängt wie eine dicke Wolke über ihrem Kopf.

Wir besprechen folgende Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 Personalverleih

Beim traditionellen Personalverleih sucht Franziska eine Vermittlungs-Firma auf, welche einen Auftraggeber für sie akquiriert hat. Die Personalverleih-Firma stellt sie ein, sofern sie geeignete Einsatzorte für sie gefunden hat. Dafür erhält die Personalverleih-Firma eine hohe Provision. Der Stundenlohn für Franziska ist daher bedeutend tiefer als bei einer Festanstellung. Die Akquisitions-Arbeit wird vollumfänglich von der Vermittlungsfirma erledigt.

Möglichkeit 2 Payrolling

Aus Sicht der Arbeitslosenkasse ist die Arbeitnehmende beim Payrolling angestellt und weiterhin bei einer allfälligen Arbeitslosigkeit versichert. Das Modell unterscheidet sich wenig vom traditionellen Personalverleih.

  • Die Arbeitnehmende akquiriert selbständig Kunden – Aufträge
  • Die Arbeitnehmende schliesst einen Vertrag ab mit einer Payrolling Firma
  • Die Payrolling-Firma übernimmt die Lohnabrechnung
  • Der Kunde erhält eine Rechnung von der Payrolling Firma
  • Die Payrolling-Firma erstellt die Lohnabrechnung und zahlt an die Arbeitnehmende aus

Für selbständig Erwerbende besteht auf diese Weise die Möglichkeit selbständig zu sein und trotzdem über eine Absicherung bei der Arbeitslosenkasse zu verfügen. Mit diesem Vorgehen lernt die Arbeitnehmende selbständig zu akquirieren. Sie bezahlt der Payrolling Firma eine Gebühr für die Lohnadministration.

Denn mit dem Eintrag einer eigenen Firma im Handelsregister respektive der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit verliert sie den Versicherungsschutz bei der Arbeitslosenkasse. Beim Payrolling bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Wichtig: Es gibt diverse Anbieter von Payrolling auf dem Markt. Die Preise sind sehr unterschiedlich. Daher empfehle ich Franziska, die Angebote genau zu vergleichen.

„Diese allgemeinen Hinweise ersetzen kein Beratungsgespräch mit einer Fachperson, welche deine genaue persönliche Situation kennt.“

Susanna Keller
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