Franziska ist seit Kurzem stellensuchend und verunsichert wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende über 50. Ihre Anstellung als Kundenberaterin bei einer Bank wurde ihr im Rahmen einer Reorganisation gekündigt. Die Regionale Arbeitsvermittlung RAV hat eine Rahmenfrist eröffnet und ihr Anspruch auf Versicherungsleistungen wurde bestätigt.
Die Vorstellung während zweier Jahre stellensuchend zu sein und vielleicht am Ende dann doch keine Anstellung zu finden, ängstigt sie. Das Wort «ausgesteuert» hängt wie eine dicke Wolke über ihrem Kopf. Sie möchte sich eine berufliche Zukunft aufbauen.
Bevor sie sich an die Arbeit machen kann, benötigt sie etwas Auszeit, um diesen Schock zu verarbeiten. Sie gönnt sich diese Zeit, denn es ist wichtig und heilsam. Es gibt verschiedene Ansätze, um sich neue berufliche Möglichkeiten zu erschliessen. Bei diesen Ansätzen kann ich Franziska aktiv unterstützen, denn ich kenne den Prozess aus eigener Erfahrung. Seit 5 Jahren bin ich als Treuhänderin für Gründerinnen und Unternehmerinnen tätig und habe bereits vielen Personen auf dem Weg in die Selbständigkeit während einem längeren Zeitraum fachlich begleitet.
Auch verfüge ich über ein umfangreiches Netzwerk von Fachpersonen.
Wir besprechen folgende Möglichkeiten:
Möglichkeit 3 – Teilzeit-Selbständigkeit – Teilzeit Stellensuchend
Franziska ist bereits bei der Arbeitslosenkasse stellensuchend gemeldet. Sie verzichtet bei der Arbeitslosenkasse auf beispielsweise 20 % ihres Arbeitslosengeldes. Sie erhält im Gegenzug die Erlaubnis, an einem bestimmten Tag in der Woche eine selbständige Tätigkeit aufzubauen.
Wichtig: Bei der Arbeitslosenkasse ist man dafür «angestellt», möglichst schnell eine neue Anstellung zu finden. Die RAV-Beraterin ist dabei die „Chefin“. Aus diesem Grund sind Stellensuchende beim RAV gut beraten, wenn sie die RAV-Beraterin bei ihrer Aufgabe möglichst gut unterstützen:
- Immer gut vorbereitet beim Termin erscheinen
- Alle Unterlagen als pdf auf dem Datenstick mitnehmen
- Lückenlos Auskunft erteilen über die Stellensuche seit dem letzten Termin
Sollte Franziska nach Ablauf der Rahmenfrist trotz aller Anstrengungen keine neue Anstellung gefunden haben, kann sie versuchen, ihre 20% Tätigkeit auszubauen. Für Informationsveranstaltungen und detaillierte Auskünfte zur Aufnahme der Selbständigkeit, wendet sich Franziska an die Arbeitslosenkasse ihres Wohnkantons.
Möglichkeit 4 – Teilzeit-Erwerbstätigkeit – der Klassiker
Franziska bittet beim Arbeitgeber um eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. In den übrigen 20 % der Arbeitszeit (ein Tag in der Woche) arbeitet sie am Aufbau einer selbständigen Tätigkeit. Möglichkeit 1 und 2 findest du hier: Franziska sucht neue Wege – Personalverleih – Payrolling (1 und 2)
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten einer selbständige Tätigkeit. Analysieren Sie mit meiner Unterstützung das Marktsystem, Ihre Zielgruppen, Ihre Partnerfirmen und Konkurrenten. Erkennst du dich in dieser Person wieder? Gerne bespreche ich mit dir deine beruflichen Möglichkeiten.
Susanna Keller

Meine Lösungen:
Kompetent, effizient und praxiserprobt:
- Schulung in der Buchhaltung
- Jahresabschluss & Steuern
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Ich biete fachliche Beratung an, so wie Sie sie brauchen.
Meine Dienstleistungen finden Sie im Überblick über folgenden
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