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Revidiertes Geldwäschegesetz > Transparenzgesetz

Am 1. Oktober 2026 treten das revidierte GwG (Geldwäschegesetz), mit der Unterstellung von weiteren Personenkreisen sowie das Transparenzgesetz (TJPG) in Kraft. Je nach Tätigkeit Ihres Unternehmens entstehen dadurch neue gesetzliche Pflichten.

Transparenzgesetz (TJPG) – was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das Schweizerische Transparenzregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Erfasst werden die wirtschaftlich berechtigten Personen, welche ein Unternehmen letztlich kontrollieren, beispielsweise aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung oder ihrer Stimmrechte.

Führen Sie eine Aktiengesellschaft (AG), eine GmbH oder eine Genossenschaft oder eine andere meldepflichtige juristische Person? Dann empfiehlt es sich, bereits heute Ihren Zugang bei EasyGov.swiss einzurichten. Nach der Registrierung und der Freischaltung können Sie später die Meldungen an das Transparenzregister elektronisch vornehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

  • Bundesamt für Justiz – Schweizerisches Transparenzregister
  • Informationen zum Transparenzregister
  • TranspaReg – Schweizerisches Transparenzregister
  • EasyGov.swiss: Transparenzregister

Quelle: https://www.transpareg.admin.ch/de/
Weiterführende Angaben:
https://www.bj.admin.ch/de/schweizerisches-transparenzregister

Susanna's Praxistipps

Mein Lösungsvorschlag: Ergänzen Sie die Informationen zu Ihrer Juristischen Person im Transparenz-Register.

Eröffnen Sie einen Zugang bei EasyGov.swiss. Dort können Sie Angaben zu Ihrer juristischen Person online erfassen.

Susanna Keller

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