Stephanie führt die Buchhaltung Ihre Praxis und ist als Einzelunternehmerin im Handelsregister eingetragen. Sie fragt mich, ob sie alle Ausgaben für das Einrichten der Praxis in die Laufende Rechnung buchen soll. Sie hat diverses Mobiliar, einen Schreibtisch und einen Büro Stuhl gekauft, einen Laptop, einen Teppich, einen Beistelltisch für den Empfangsbereich, sowie zwei Stühle für das Wartezimmer. Weitere Ausgabe sind: Briefmarken, Aktenvernichter, Kopierpapier, Drucker, Toner, Kaffeetassen, Gläser und eine Kaffeemaschine.
Nach Analyse der Erstanschaffungen stelle ich fest, dass CHF 18’000 aktivierungsfähig sind (in die Bilanz buchen). Davon sind CHF 6’000 auf 5 Jahre abzuschreiben und CHF 12’000 auf 8 Jahre abzuschreiben. Stephanie möchte aktivieren und vom «Buchwert abschreiben». «Das ist doch viel einfacher», sagt sie. Zudem kann ich einen höheren Abschreibungssatz wählen! Zu beachten sind dabei die kantonalen Vorschriften zur steuerliche zulässigen Abschreibung.
Bei der Methode vom «Buchwert abschreiben», schreibt sie in den ersten Jahren viel ab und in den späteren Jahren wenig ab.
Das ist ungünstig für Stephanie, denn als Startup wird sie in den ersten Jahren erfahrungsgemäss ein kleines Einkommen und in den Folgejahren ein höheres Einkommen erzielen. Ihr Ziel sollte jedoch sein, ein regelmässiges steuerbares Einkommen zu erzielen, und so lückenlos Beiträge an die AHV-Ausgleichskasse Beiträge abliefern.
Wie bei der linearen Methode bei der Abschreibung (Abschreibung vom Anschaffungswert) vorzugehen ist, erfährst du hier. Untenstehend findest du unter dem Namen: «Anlagespiegel» das Beispiel eines Anlagespiegels für den Anhang der Jahresrechnung zum Herunterladen Susanna’s Give aways.
Sehr gerne bin ich dir beim Einrichten deiner Buchhaltung behilflich und erstelle für dich einen steuerlich korrekten Jahresabschluss. Hast du Fragen zum korrekten Erstellen eines Anlagespiegels und der für dich passenden Abschreibungs-Variante.
Susanna Keller
Meine Lösungen:
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