Kathrin hat eine GmbH ins Handelsregister eintragen lassen und macht sich nun selbständig. Das Führen der doppelten Buchhaltung macht ihr keine Schwierigkeiten. Ich habe ihr gezeigt wie das geht und wenn sie Fragen hat, kann ich ihr weiterhelfen. Sie fragt sich, welcher Stundensatz für ihre Kundenaufträge der richtige ist.
Sie hat sich am Beispiel von Franziska orientiert (Kostensatz einer selbständig Erwerbenden mit Einzelfirma) und rechnet vor: «Gemäss Lohnausweis erzielte ich einen Bruttolohn von 100’000 geteilt durch 1000 Stunden, ergibt CHF 100 pro verrechenbarer Stunde.»
Beleuchten wir die Überlegungen von Kathrin in Bezug auf ihre GmbH genauer
Als Inhaberin einer GmbH ist sie Angestellte dieser juristischen Person, d.h. sie liefert die AHV-Beiträge basierend auf dem AHV-pflichtigen Bruttolohn ab. Während des Jahres bezieht sie monatliche à cto Zahlungen von ihrer Firma und belastet dabei das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Eignerin“. Da sie Eigentümerin ist, reicht es wenn Sie Ende Jahr eine Lohnabrechnung erstellt.
Kostenstruktur in einer GmbH bei einer selbständig erwerbenden Dienstleisterin
- Sie bezahlt die Ausgaben für die Sozialversicherungen (AHV, Unfallversicherung, Krankentaggeld und berufliche Vorsorge, BVG) zu Lasten des Bankkontos der GmbH
- Mindestens einmal im Jahr erstellt sie eine Lohnabrechnung für sich
Die Lohnabrechnung für die Reinigungsfrau erstellt sie monatlich - Weiterbildungen, welche der Berufsausübung dienen, kann die GmbH für sie bezahlen
- Auch wenn sie ihr Büro in ihrer Wohnung eingerichtet hat, fallen Ausgaben wie Reinigung und Arbeitsplatzkosten an
- Für Kundenbesuche und das Finden neuer Kunden benötigt sie ein SBB-Abonnement und Ausgaben für Netzwerkveranstaltungen sind zu tragen
Auf untenstehender Graphik habe ich das für dich in Zahlen verdeutlicht. Im ersten Jahr verbleibt ihr ein Einkommen gemäss Lohnausweis von CHF 43’300 im zweiten von CHF 56’300. Das Einkommen ist vergleichbar mit dem Einkommen in der Einzelfirma. Dieses Einkommen ist nur zu erzielen unter der Annahme, dass sie Dienstleistungen im Umfang von 1000 Stunden im Jahr, d.h. ca. 85 Stunden im Monat in Rechnung stellen kann.
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Susanna Keller
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